Eherecht, Familienrecht und Scheidungsrecht

In den vergangenen Jahren hat die Gesetzgebung das Ehe- und Familienrecht grundlegend und umfassend verändert. Um Ihnen im Ehe- und Familienrecht eine erfolgreiche und lösungsorientierte Beratung und Vertretung bieten zu können, setze ich mich stetig mit diesem Rechtsgebiet auseinander.

Leistungen im Ehe-, Familien- und Scheidungsrecht

  • Umfassende Beratung über die Inhalte und Gestaltungsmöglichkeiten von Eheverträgen
  • Erstellung und Prüfung von Eheverträgen
  • Umfassende Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Trennungen und Ehescheidungen (Trennungs- und Scheidungsrecht)
  • Erarbeitung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Beratung in Fragen zum Kindsunterhalt und zur Düsseldorfer Tabelle
  • Anwaltliche Vertretung in Ehescheidungsverfahren
  • Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Fragen zum Unterhaltsrecht, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich
  • Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zum Sorgerecht und Unterhalt
  • u.v.m.
Das Bild zeigt ein illustriertes Ehepaar, dass sich im Brautkleid und Anzug umarmt. Die Situation symbolisiert ein geklärtes Verhältnis im Eherecht, Familienrecht und Scheidungsrecht.
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Häufig gestellte Fragen zum Eherecht, Familienrecht und Scheidungsrecht

Wann kann ich mich scheiden lassen?

Grundsätzlich gilt hier das Zerrüttungsprinzip. Wenn die Ehegatten 1 Jahr getrennt leben, geht der Familienrichter im Allgemeinen von der Zerrüttung der Ehe aus. Die Trennung kann dann durch die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft, also etwa durch den Auszug eines Ehegatten, erfolgen.

Sollte sich der eine Ehegatte nach Ablauf des Trennungsjahres in begründeter Weise weigern, dem Ehescheidungsantrag des anderen Ehegatten zuzustimmen, kann die Ehe erst nach Ablauf von 2 weiteren Jahren geschieden werden.

Im Einzelfall kann eine Ehe auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Dies ist meist der Fall, wenn der Fortbestand der Ehe für den scheidungswilligen Ehegatten eine „unzumutbare Härte“ bedeuten würde. Jedoch wird diese Härte nur in wenigen von der Rechtsprechung der Familiengerichte betrachteten Fällen angenommen.

Brauche ich bei der Scheidung einen Anwalt?

Ja, für jeden der Ehegatten besteht in Ehescheidungsverfahren der sogenannte Anwaltszwang.

Im Falle der einverständlichen Scheidung ist dies nach Ablauf des Trennungsjahres nicht zwingend notwendig. Wenn beide Ehegatten der Scheidung zustimmen und eine einverständliche Regelung über die Folgesachen erzielt wurde können sich beide Ehegatten zusammen einen Anwalt nehmen. Wenn die Ehegatten die sofortige Rechtskraft der Ehescheidung herbeiführen wollen, sollte im Termin zur Ehescheidung vor dem Familiengericht jedoch ein zweiter Anwalt hinzugezogen werden. Eine hierfür nötige Erklärung kann nur von einem am zuständigen Familiengericht zugelassenen Rechtsanwalt abgegeben werden.

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten für eine Ehescheidung richten sich nach der gesetzlichen Gebührentabelle für Rechtsanwälte. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert und ist immer abhängig vom Einzelfall.

Ist einer der Ehegatten einkommensschwach oder ohne Einkommen und Vermögen kann dieser Prozesskostenhilfe beantragen. Die Prozesskostenhilfe kann vom Gericht ganz oder teilweise mit einer Ratenzahlungsauflage gewährt werden. Zu berücksichtigen ist, dass Einfamilienhäuser bei der Bewertung von einsatzfähigem Vermögen nicht zu berücksichtigen sind.

Sollte ein Ehegatte über überdurchschnittliches Einkommen verfügen, während der andere Ehegatte über nur geringes oder gar kein Einkommen verfügt, kann der Einkommensstarke auch zu einem Prozesskostenvorschuss verurteilt werden. Das bedeutet, dass der einkommensstarke Ehegatte die Gebühren des Anwalts des einkommensschwächeren Ehegatten noch vor dem eigentlichen Verfahren zahlen muss.