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Das allgemeine Zivilrecht (oder Privatrecht) regelt sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und/oder Unternehmen, wie etwa Kauf- oder Werkverträge, Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzforderungen.
Ich berate und vertrete Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter gegen Sie. Dabei verfolge ich den für Sie effektivsten und kostengünstigsten Weg sowohl außergerichtlich als auch im Mahn- oder direkt im Klageverfahren.
Was bedeutet Verjährung?
Verjährung bedeutet, dass nach Ablauf eines gesetzlich definierten Zeitraumes die Möglichkeit verloren geht, einen Anspruch an eine andere Person gerichtlich durchzusetzen, obwohl dieser rechtlich gesehen weiterhin besteht.