Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht (oder Privatrecht) regelt sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und/oder Unternehmen, wie etwa Kauf- oder Werkverträge, Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzforderungen.

Ich berate und vertrete Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter gegen Sie. Dabei verfolge ich den für Sie effektivsten und kostengünstigsten Weg sowohl außergerichtlich als auch im Mahn- oder direkt im Klageverfahren.

Leistungen im Zivilrecht

  • Beratung zu Ansprüchen aus Schenkungen
  • Beratung zur Wirksamkeit von Verträgen, Vertragsklauseln oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen, etwa Darlehens-, Kauf und Werkverträge
  • Fragen zum Eigentum
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen: Nacherfüllung, Minderung und Schadensersatz
  • Rücktritt, Widerruf oder Kündigung von abgeschlossenen (Verbraucher-) Verträgen
  • Durchsetzung von Schadensersatzanforderungen und Schmerzensgeldforderungen
  • u.v.m.
Illustriertes Bild, auf dem eine Person einen Vertrag unterschreibt, was im allgemeinen Zivilrecht geregelt wird.
Gerne berate ich Sie bei Ihrer Angelegenheit

Kontakt

Benötigen Sie Rechtsberatung oder haben rechtliche Fragen? Gerne helfe ich Ihnen weiter und berate Sie. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf: Telefonisch, per E-Mail oder über das verschlüsselte Kontaktformular. Einen persönlichen Beratungstermin können Sie auch einfach online vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen zum Zivilrecht

Was bedeutet Verjährung?

Verjährung bedeutet, dass nach Ablauf eines gesetzlich definierten Zeitraumes die Möglichkeit verloren geht, einen Anspruch an eine andere Person gerichtlich durchzusetzen, obwohl dieser rechtlich gesehen weiterhin besteht.