Erbrecht

Durch die Komplexität des deutschen Erbrechts können sich viele Fragen aber auch Probleme ergeben. Aber auch die Emotionen der beteiligten Personen beim Thema Erbschaft und Nachlass können Streitigkeiten bei Erb- und Pflichtteilsansprüchen auslösen. Daher ist es oftmals sehr ratsam, einen auf dem Gebiet des Erbrechts erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen und sich juristisch beraten zu lassen.

Als langjähriger Rechtsanwalt und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein unterstütze und berate ich Sie bei all Ihren Fragen und Angelegenheiten rund um das Erbrecht und Ihr Erbe.

Logo der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltverein.

Leistungen im Erbrecht

  • Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei allen Angelegenheiten des Erbrechts
  • Umfassende Beratung bei Fragen zur Testaments- und Vermögensnachfolgegestaltung
  • Beratung bei Fragen zu Erbe, Erbschaft und Pflichtanteil
  • Vertretung in Streitigkeiten bei Erb- und Pflichtteilsansprüchen
  • Durchsetzung von Vermächtnissen
  • Erarbeitung von Vorsorgevollmachten
  • u.v.m.
Zwei illustrierte Personen umarmen sich. Dabei steht die Tochter hinter der älteren Mutter und umarmt sie von hinten. Das Bild steht für eine geklärte Situation zwischen Eltern und Kindern im Erbrecht.
Gerne berate ich Sie bei Ihrer Angelegenheit

Kontakt

Benötigen Sie Rechtsberatung oder haben rechtliche Fragen? Gerne helfe ich Ihnen weiter und berate Sie. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf: Telefonisch, per E-Mail oder über das verschlüsselte Kontaktformular. Einen persönlichen Beratungstermin können Sie auch einfach online vereinbaren.

Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht

Muss ich ein Testament machen?

Grundsätzlich sollte jeder, der etwas zu vererben hat ein Testament machen. Denn, es ist nur sehr selten der Fall, dass die gesetzlich geltende Regelung genau den Vorstellungen und Wünschen des Erblassers entspricht.

Kann ich mein Testament selbst anfertigen?

Ja, jeder kann sein Testament selbst anfertigen – das funktioniert sogar bei Ehegattentestamenten. Das ist aber nur dann empfehlenswert, wenn es sich um einen sehr kleinen Nachlass handelt. Sobald Sie Grundeigentum besitzen, lohnt sich das notarielle Testament bzw. ein Erbvertrag. Dadurch werden den Erben neben dem Antrag auf die Erteilung eines Erbscheins auch unnötige Rechtsstreitigkeiten erspart.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist der Anteil, der bestimmten Angehörigen (Kindern, Ehegatten, evtl. Eltern und entfernteren Abkömmlingen) zusteht, wenn sie nicht oder zu gering vom Erblasser bedacht werden.

Dabei beträgt der Pflichtteil ½ des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch, der sich gegen die (testamenta­rischen) Erben richtet und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden.