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Durch die Komplexität des deutschen Erbrechts können sich viele Fragen aber auch Probleme ergeben. Aber auch die Emotionen der beteiligten Personen beim Thema Erbschaft und Nachlass können Streitigkeiten bei Erb- und Pflichtteilsansprüchen auslösen. Daher ist es oftmals sehr ratsam, einen auf dem Gebiet des Erbrechts erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen und sich juristisch beraten zu lassen.
Als langjähriger Rechtsanwalt und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein unterstütze und berate ich Sie bei all Ihren Fragen und Angelegenheiten rund um das Erbrecht und Ihr Erbe.
Muss ich ein Testament machen?
Grundsätzlich sollte jeder, der etwas zu vererben hat ein Testament machen. Denn, es ist nur sehr selten der Fall, dass die gesetzlich geltende Regelung genau den Vorstellungen und Wünschen des Erblassers entspricht.
Kann ich mein Testament selbst anfertigen?
Ja, jeder kann sein Testament selbst anfertigen – das funktioniert sogar bei Ehegattentestamenten. Das ist aber nur dann empfehlenswert, wenn es sich um einen sehr kleinen Nachlass handelt. Sobald Sie Grundeigentum besitzen, lohnt sich das notarielle Testament bzw. ein Erbvertrag. Dadurch werden den Erben neben dem Antrag auf die Erteilung eines Erbscheins auch unnötige Rechtsstreitigkeiten erspart.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist der Anteil, der bestimmten Angehörigen (Kindern, Ehegatten, evtl. Eltern und entfernteren Abkömmlingen) zusteht, wenn sie nicht oder zu gering vom Erblasser bedacht werden.
Dabei beträgt der Pflichtteil ½ des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch, der sich gegen die (testamentarischen) Erben richtet und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden.