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Das Mietrecht befindet sich durch die Gesetzgebung und Rechtsprechung in ständiger Veränderung. Daher empfiehlt es sich für Mieter und Vermieter, bestehende Verträge regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf anzupassen.
Als erfahrener Rechtsanwalt und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins berate und unterstütze ich Sie bei Ihrer Rechtsangelegenheit im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Welche Kosten zählen zu den Betriebskosten?
Zu den Betriebskosten zählen die unter § 3 der Betriebskostenverordnung aufgezählten Kosten.
Hierzu zählen u. a. die Kosten der Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser, der Straßenreinigung und Müllabfuhr, des Winterdienstes, der laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks (Grundsteuer) und andere.
Wie zahle ich als Mieter die Betriebskosten?
Üblicherweise zahlt der Mieter monatliche Betriebskostenvorauszahlungen, die der Vermieter jährlich abrechnet. Bei der Betriebskostenabrechnung ergibt sich für den Mieter ein Guthaben, wenn die Vorauszahlungen höher waren als die tatsächlich entstandenen Kosten. Falls die Kosten höher waren und die Vorauszahlungen zu niedrig ausfiel, muss der Mieter eine Nachzahlung leisten. Möglich ist aber auch die Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale. Bei dieser Vereinbarung sind mit der monatlichen Zahlung sämtliche Betriebskosten, egal ob deckend oder nicht, abgegolten. Eine Betriebskostenabrechnung wird vom Vermieter dann nicht erstellt.
Mit welcher Frist kann ordentlich gekündigt werden?
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zu erklären.
Wann darf ich meine Miete mindern?
Die Miete darf gemindert werden, wenn ein Fehler oder Mangel der Mietsache vorhanden ist, der zur Zahlung einer gekürzten Miete berechtigt.