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Wird von der Staatsanwaltschaft gegen Sie ermittelte oder hat Sie die Polizei als Beschuldigten vorgeladen? Dies kann ernstzunehmende Folgen für einen Beschuldigten haben. Gerade in solchen Situationen ist es ratsam, bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens einen erfahrenen Strafverteidiger zu beauftragen.
Mit meiner 30-jährigen Berufserfahrung als Rechtsanwalt im Strafrecht setze ich mich mit großem persönlichen Einsatz für meine Mandanten ein und begleite diese von Beginn des Strafverfahrens bis zu dessen Ende. Denn je eher mit der Entwicklung einer passenden Verteidigungsstrategie begonnen wird, desto wahrscheinlicher ist die Erreichung einer Einstellung oder eines Freispruchs.
Warum wurde ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet?
Ein Ermittlungsverfahren wird immer dann eingeleitet, wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Hinweise auf das Vorliegen einer Straftat erhalten (Anfangsverdacht). Dann sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Ermittlungen aufzunehmen. Häufig richten sich die Ermittlungen gegen einen oder mehrere Verdächtige, die Beschuldigten im Ermittlungsverfahren.
Polizei und Staatsanwaltschaft müssen die Tat aufklären, also sowohl belastende als auch entlastende Umstände ermitteln. Gerade zu Unrecht Beschuldigte sollten mit anwaltlicher Unterstützung die entlastenden Tatsachen vorbringen.
Warum werde ich von der Polizei vorgeladen?
Wenn Sie Beschuldigter im Ermittlungsverfahren sind, wird die Polizei Sie zu einer Vernehmung laden. Die Beamten werden Ihnen zuallererst eröffnen, welche Tat Ihnen zur Last gelegt wird und Sie danach über Ihre Rechte belehren. Diese sind im Wesentlichen:
Gegen mich wird ermittelt. Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?
Grundsätzlich ist es ratsam, sich einen Anwalt zu nehmen, sobald gegen einen ermittelt wird. Durch Ihren Verteidiger erhalten Sie die Möglichkeit, Akteneinsicht zu erlangen. Die in der Ermittlungsakte enthaltenen Informationen sind besonders für die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie nötig. Außerdem kann Ihr Verteidiger den weiteren Verlauf des Verfahrens sowie die möglichen Folgen einer Verurteilung oder den Erfolg auf frühzeitige Einstellung abschätzen.