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Hier finden Sie einen Auszug aus den Leistungen, die ich als Rechtsanwalt anbiete.
Nach der Erstberatung werde ich Sie in einer anschließenden Beratung weiter unterstützen und Ihre Interessen außergerichtlich und auch vor Gericht vertreten und durchsetzen.
Zur ersten juristischen Einschätzung Ihres Anliegens können Sie eine Erstberatung in Anspruch nehmen. In der Erstberatung gebe ich Ihnen eine Einschätzung, ob es sich für Sie lohnt, die Sache weiter zu verfolgen. Mögliche anfallende Kosten der anschließenden Beratung und Vertretung und auch die Frage, wer überhaupt zahlen muss – ob Sie oder die Gegenseite – werden ebenfalls besprochen.
Im Rahmen eines Beratungsmandats betreue ich Sie bei Ihrem Fall individuell, persönlich und sachlich. Ich unterstütze und berate Sie bei Ihrem akuten juristischen Anliegen und versuche in erster Linie die Ausweitung des Streits zu vermeiden. Mein pragmatischer Denkansatz und der Versuch einer außergerichtlichen Einigung hilft Ihnen dabei, die Kosten möglichst gering zu halten und die Dauer eines Verfahrens zu verkürzen.
Bei der Beratungshilfe handelt es sich um eine staatliche Hilfe. Sie bietet jedem Bürger die Möglichkeit bei ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Ist die Beratungshilfe gewährt, können Bürger die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Sofern Sie den Berechtigungsschein zur Beratungshilfe erhalten haben, können Sie mit mir einen Beratungstermin vereinbaren.